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Dokumentation

Stellungnahme von Sandrina Altenhöner

Stellvertretende Missbrauchsbeauftragte der Diözese Würzburg

Persönliche Vorstellung
Guten Tag, mein Name ist Sandrina Altenhöner und ich bin seit 1. Mai 2018 stellvertretende Missbrauchsbeauftragte für die Diözese Würzburg. Ich bin 32 Jahre alt, verheiratet und Juristin. Momentan bin ich noch in Elternzeit. Der Missbrauchsbeauftragte Thomas Förster ist heute leider verhindert.

Arbeitsweise der Missbrauchsbeauftragten im Bistum Würzburg
Thomas Förster wurde von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, und ich von Diözesanadministrator Weihbischof Ulrich Boom zu Missbrauchsbeauftragten für das Bistum Würzburg ernannt. Wir sind nicht beim Bistum angestellt, sondern externe Ansprechpersonen für Opfer sexuellen Missbrauchs. Wir haben die Aufgabe, Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kirchlichen Dienst im Bistum Würzburg nachzugehen. Gleiches gilt bei Grenzüberschreitungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit. Wenn ein mutmaßliches Opfer über einen Verdacht des sexuellen Missbrauchs informieren möchte, dann schreibt es uns eine E-Mail oder kontaktiert uns telefonisch. Die E-Mail-Adresse und jeweiligen Telefonnummern sind auf der Homepage des Bistums zu finden. Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin. Zu Beginn des Gesprächs weisen wir das mutmaßliche Opfer darauf hin, dass wir unter Umständen verpflichtet sind, einen Missbrauchsverdacht an die Strafverfolgungs- und andere zuständige Behörden weiterzuleiten. Dem Schutz des mutmaßlichen Opfers und dem Schutz vor öffentlicher Preisgabe von Informationen, die vertraulich gegeben werden, wird besondere Beachtung beigemessen. Sofern dadurch die Aufklärung des Sachverhalts nicht gefährdet und die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht behindert werden, hört ein Vertreter des Ordinarius bzw. des Dienstgebers unter Hinzuziehung eines Juristen – eventuell in Anwesenheit des Missbrauchsbeauftragten – die beschuldigte Person zu den Vorwürfen an. Der Schutz des mutmaßlichen Opfers muss in jedem Fall sichergestellt sein, bevor das Gespräch stattfindet. Wir prüfen die Anschuldigung daraufhin im Rahmen unserer Möglichkeiten. Dabei haben wir das Auskunfts- und Einsichtsrecht in die Unterlagen der Bistumsverwaltung. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Bistums gestaltet sich diesbezüglich nach unseren Erfahrungen bisher reibungslos. Jegliche Unterstützung wird uns unverzüglich gewährt. Wenn wir nach unserer Plausibilitätsprüfung der vorgetragenen Vorwürfe zu einem Anfangsverdacht bzw. positiven Ergebnis kommen, informieren wir den Bischof und Generalvikar, wenn dies dem erklärten Willen des mutmaßlichen Opfers nicht entgegensteht.

Überblick Zahlungen angesichts Leid (von Professor Laubenthal)
Als Missbrauchsbeauftragte sind wir auch zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids Betroffener. Das Formular für einen entsprechenden Antrag steht auf der Homepage der Diözese Würzburg zum Download bereit. Dieses füllen wir während des Gesprächs gemeinsam mit den Opfern aus und leiten es anschließend an die Bischofskonferenz weiter. Diese entscheidet über die Höhe der Zahlung, die dann wiederum vom Bistum zu leisten ist.

Seit März 2011 haben insgesamt 21 Personen, die als Minderjährige durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter sexuell missbraucht worden sind, eine finanzielle Leistung erhalten. Insgesamt zahlte die Diözese Würzburg bislang 101.000 Euro.

Jahresbilanz 09/2017 – 09/2018
Thomas Förster ist seit 15. September 2017 Missbrauchsbeauftragter und ich, wie vorhin bereits erwähnt, seit 1. Mai 2018. In dieser Zeit wurden uns zwei Vorwürfe gegen Priester wegen sexualbezogener Missbrauchshandlungen und einer wegen einer Grenzüberschreitung übermittelt. Ein weiterer, gegen einen ehrenamtlichen Mitarbeiter erhobener Vorwurf erwies sich als Falschbeschuldigung. Die beiden erhobenen Vorwürfe wegen sexualbezogener Missbrauchshandlungen betrafen einen Priester, der bereits vor rund 30 Jahren gestorben ist, sowie einen mutmaßlichen Missbrauch durch einen Priester, der sich in der ersten Hälfte der 1970er Jahre ereignet haben soll. Im letzteren Verdachtsfall hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre Ermittlungen am 6. Februar 2018 durch Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung beendet. Auch das Verfahren wegen der Grenzüberschreitung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Aussage gegen Aussage eingestellt.

Künftig werden wir jeweils in der zweiten Märzhälfte unsere Jahresbilanz vorlegen.