„Die Staatsanwaltschaft hat die Diözese Würzburg am 14. August 2013 über die Entscheidung informiert, wegen der Vorgänge im Würzburger Priesterseminar kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die strafrechtliche Beurteilung ist getrennt zu sehen von der Frage der Geeignetheit zur Ausbildung in einem Priesterseminar. Die Ausbildung muss – wie Bischof Dr. Friedhelm Hofmann bei der Pressekonferenz am 31. Juli 2013 betont hat – ihre eindeutige Ausrichtung an den Grundkriterien von geistlichem Leben, menschlicher Reife, theologischer Bildung und pastoraler Befähigung erkennbar machen.“
Bernhard Schweßinger, Pressesprecher der Diözese Würzburg
(3413/0864; E-Mail voraus)