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Streamen, wo es möglich ist

Öffentliche Gottesdienste an den Kar- und Ostertagen im Bistum Würzburg erlaubt – Generalvikar Vorndran bittet um strenge Beachtung der Hygieneregeln

Würzburg (POW) Im Bistum Würzburg sind öffentliche Gottesdienste an den Kar- und Ostertagen erlaubt. Die bayerische Staatsregierung halte Gottesdienste in diesen Tagen für verantwortbar, wenn die strengen Hygieneregeln eingehalten werden, die auch an den Weihnachtstagen gegolten haben, schreibt Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran in einem Rundbrief an alle Gläubigen sowie an die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum. „Wir haben nicht zuletzt an Weihnachten unter Beweis gestellt, dass wir öffentliche Gottesdienste während der Pandemie in einer sehr verantworteten Weise feiern können. Lassen wir darin an Ostern nicht nach!“ In einer am Mittwoch, 24. März, veröffentlichten Verordnung legt der Generalvikar zudem die Bestimmungen für die Durchführung von Gottesdiensten im Zeitraum vom 29. März bis 18. April 2021 fest.

Generalvikar Vorndran bittet in seinem Brief zudem darum, Gottesdienste zu streamen, wo es möglich ist, um das Angebot an Online-Gottesdiensten auszuweiten. „Durch das Angebot vor Ort und die Online-Gottesdienste aus dem Dom legen wir eine breite Basis, dass auch an Ostern jeder und jede Gläubige selbst die Entscheidung treffen kann bezüglich der Wahlmöglichkeit eines Hausgottesdienstes, eines Online-Gottesdienstes oder eines Präsenzgottesdienstes.“

Für die Feier der öffentlichen Gottesdienste an den Tagen von Gründonnerstag bis Ostermontag gelten die Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste sowie zur Feier der Heiligen Woche. Falls zu befürchten stehe, dass mehr Gläubige an den Gottesdiensten teilnehmen wollen, als unter Einhaltung der Abstandsregeln in der Kirche zugelassen werden können, ist ein Anmeldeverfahren durchzuführen. Sofern in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine nächtliche Ausgangssperre gilt, sind die Gottesdienste zeitlich so anzusetzen, dass die Gottesdienstbesucher bis 22 Uhr zurück in ihren Wohnungen sein können und sie nicht vor 5 Uhr verlassen müssen. Das gelte auch für die Feier der Osternacht. Wenn die staatlichen Vorgaben sowie die Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste nicht eingehalten werden können, müsse auf die Feier von öffentlichen Gottesdiensten im Zeitraum vom 29. März 2021 bis 18. April 2021 verzichtet werden.

„Die Coronapandemie hat das gesellschaftliche Leben und das Leben der Einzelnen erschüttert. Umso wichtiger ist es, als Kirche weiter für die Menschen da zu sein, soweit dies mit Blick auf Infektionsrisiken vertretbar ist“, schreibt der Generalvikar in seiner Verordnung. Sie enthält auch Vorgaben für Beerdigungen, Wallfahrten und Prozessionen sowie Krankenkommunion und Krankensalbung. Die Verordnung kann auf der Bistums-Homepage abgerufen werden. Hier sind auch die Rahmenbedingungen zur Feier der Kar- und Osterwoche und zur Feier der öffentlichen Gottesdienste zu finden.

Die Gottesdienste im Würzburger Kiliansdom am Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag, in der Osternacht, am Ostersonntag und Ostermontag werden auf TV Mainfranken, auf der Bistums-Homepage sowie dem YouTube-Kanal des Bistums Würzburg live übertragen. Für eine Reihe von Gottesdiensten an den Kar- und Ostertagen im Kiliansdom und Neumünster ist eine Voranmeldung beim Pfarrbüro, Telefon 0931/38662800, in der Dominfo, Telefon 0931/38662900, oder auf der Homepage des Kiliansdoms erforderlich: Palmsonntag, 28. März, 10 Uhr Pontifikalamt zum Palmsonntag (Kiliansdom) sowie 12 Uhr Messfeier (Neumünster); Gründonnerstag, 1. April, 19.30 Uhr Feier vom letzten Abendmahl (Kiliansdom); Karfreitag, 2. April, 15 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi (Kiliansdom); Karsamstag, 3. April, 21.30 Uhr Pontifikalhochamt zum Osterfest (Kiliansdom); Ostersonntag, 10 Uhr Pontifikalhochamt zum Osterfest, 12 Uhr Messfeier sowie 18.30 Uhr Messfeier (alle Kiliansdom).

(1321/0302; E-Mail voraus)

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