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Transparenz und Kontrolle

Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Würzburg und Vermögensverwaltungsräte rechtlich neu geordnet

Würzburg (POW) Die Diözese Würzburg hat den Bischöflichen Stuhl zu Würzburg und die Vermögensverwaltungsräte neu geordnet. „Um unserem Anspruch eines transparenten Verwaltungshandelns und einer wirksamen Wahrnehmung von Kontrolle entsprechen zu können, wurde die Verfassung der Körperschaft rechtlich neu geordnet“, sagte Generalvikar Thomas Keßler zum Inkrafttreten der Statuten. Wichtig sei dabei die Trennung zwischen der Verwaltung des Vermögens der Diözese und des Vermögens des Bischöflichen Stuhls. „Das ist ein weiterer Meilenstein in unserer Transparenzoffensive in Finanzangelegenheiten“, betonte Keßler.

Die neuen Statuten für die Körperschaft Bischöflicher Stuhl und für die Vermögensverwaltungsräte hat Bischof Dr. Franz Jung zum 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Organe der Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Würzburg sind der Diözesanbischof, der Verwalter sowie der Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls zu Würzburg. „Aufgrund historischer und kirchenrechtlicher Entwicklungen kommt dem Bischöflichen Stuhl zu Würzburg gegenwärtig und künftig vorwiegend eine subsidiäre Funktion in der Bereitstellung freier Mittel für pastorale und caritative Aufgaben in der Diözese zu“, heißt es in dem Statut für die Körperschaft.

In dem Statut ist definiert, dass die Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Würzburg ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke verfolgt. Dazu gehören „insbesondere die Förderung der Werke der Frömmigkeit, des Apostolats und der Caritas sowie die Förderung der katholischen Religion“. Außerdem gewährt die Körperschaft dem Bischof von Würzburg Wohnung und Amtsräume für die Dauer seiner Amtszeit. Zudem kann der Bischöfliche Stuhl juristischen Personen – insbesondere der Diözese Würzburg – finanzielle und/oder sachliche Mittel beschaffen oder zur Verfügung stellen, wenn diese den oben genannten kirchlichen Zwecken dienen.

Die Mittel des Bischöflichen Stuhls teilen sich in Stammvermögen und freies Vermögen. Erstgenanntes ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten, „insbesondere unter Heranziehung der Erträge aus dem Stammvermögen“. Informationen zum Vermögen des Bischöflichen Stuhls finden sich in der jährlich veröffentlichten Bilanz unter https://finanzen.bistum-wuerzburg.de/bilanzen/

Ein weiteres Statut regelt die neuen Vermögensverwaltungsräte der beiden Rechtsträger Bischöflicher Stuhl zu Würzburg und Diözese Würzburg. Neben dem Bischof gehören drei beziehungsweise fünf Mitglieder den beiden Räten an. Sie werden in Kürze vom Bischof ernannt werden. Neu ist hierbei, dass weder der Generalvikar noch der Finanzdirektor Mitglied sein können. Außerdem kann eine Person nicht in beiden Gremien gleichzeitig Mitglied sein. Die Amtszeit der beiden Räte beträgt jeweils fünf Jahre.

Der Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls stimmt dem Haushaltsplan zu und beschließt über die Anerkennung des geprüften Jahresabschlusses. Er muss unter anderem bei einmaligen Ausgaben von mehr als 30.000 Euro, der Aufnahme von Darlehen oder dem Abschluss von Arbeits- und vergleichbaren Dienstverträgen zustimmen. Weiter regelt das Statut die Zusammenarbeit des Vermögensverwaltungsrats der Diözese, der den Bischof bei der Vermögensverwaltung des Rechtsträgers Diözese berät. „Durch diese Maßnahmen unterliegt das Vermögen des Bischöflichen Stuhls und der Diözese einer engmaschigen Kontrolle, die den Anforderungen des weltlichen und kirchlichen Rechts gerecht wird“, unterstreicht Generalvikar Keßler.

Von diesen beiden Gremien zu unterscheiden ist der Diözesansteuerausschuss, der in allen bayerischen Diözesen eingerichtet ist und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Kirchensteuermitteln gewährleistet.

(2920/0734; E-Mail voraus)