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Unabhängige Aufarbeitungskommission hat sich konstituiert

Professorin Dr. Anja Amend-Traut zur Vorsitzenden gewählt

Würzburg (POW) Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Würzburg hat ihre Arbeit aufgenommen. Bei ihrer konstituierenden Sitzung am 10. Juni 2021 wählten die sieben Mitglieder Professorin Dr. Anja Amend-Traut, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg, zur Vorsitzenden. Schriftführer ist Lars Müller-Mück, Richter am Oberlandesgericht Bamberg. Weitere Mitglieder sind Professor Dr. Andreas Warnke, ehemaliger Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Uniklinikums Würzburg, Dr. Hülya Düber, Referentin des Jugend-, Familien- und Sozialreferates der Stadt Würzburg, Ordinariatsrat Robert Hambitzer, Leiter der Hauptabteilung Personal im Bischöflichen Ordinariat Würzburg, sowie zwei Betroffene.

Die Mitglieder des Betroffenenbeirats im Bistum Würzburg hatten bei der konstituierenden Sitzung des Betroffenenbeirats am 4. Mai 2021 die beiden Betroffenen für diese Aufgabe gewählt. Die Besetzung der vier Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie einem Vertreter der Diözese Würzburg initiierte Bischof Dr. Franz Jung in Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung. Die Vorgehensweise der Besetzung folgte damit den Vorschlägen aus der „Gemeinsamen Erklärung“ des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz.

Laut der „Gemeinsamen Erklärung“ leistet die Kommission ihren Beitrag zur Aufarbeitung insbesondere durch die quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese, durch die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Tätern und Betroffenen und durch die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Hierbei berücksichtigt sie sowohl die Erkenntnisse der „MHG-Studie“ als auch die laufenden oder abgeschlossenen diözesanen Aufarbeitungsprojekte. „Auch können weitere unabhängige Aufträge zur quantitativen Ermittlung des Ausmaßes sexuellen Missbrauchs sowie zur qualitativen Analyse, etwa der spezifischen Bedingungen des Entstehens und Aufdeckens von Missbrauchsfällen, in ihrem Zuständigkeitsbereich vergeben werden“, heißt es weiter.

(2621/0596; E-Mail voraus)

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