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Untersuchung zu den Knabeninternaten vorgestellt

Externe Anwaltskanzlei hat im Auftrag der Diözese Würzburg Akten der Kilianeen Bad Königshofen, Miltenberg und Würzburg gesichtet – Hinweise auf körperliche Gewalt – Ergebnisse an Generalstaatsanwaltschaft übermittelt

Würzburg (POW) Das Bistum Würzburg hat den archivierten Aktenbestand der früheren Knabeninternate, der sogenannten Kilianeen, von einer externen Anwaltskanzlei auf Hinweise auf sexualisierte oder körperliche Gewalt sichten lassen. Das geschah zusätzlich zur sogenannten MHG-Studie und der Sichtung von knapp 3000 Akten des gesamten pastoralen Personals für den Zeitraum von 1946 bis 1999. Die drei Knabeninternate in Bad Königshofen, Miltenberg und Würzburg sind wegen fehlender Nachfrage schon lange geschlossen, als letztes stellte das Kilianeum Würzburg 1998 den Betrieb ein. „Mit dieser umfangreichen Aufarbeitung versuchen wir, Betroffenen zu helfen und verloren gegangenes Vertrauen wiederzugewinnen“, sagte Generalvikar Thomas Keßler beim Vorstellen der Ergebnisse am Dienstag, 19. November, in Würzburg

Zutage traten bei der Aktensichtung Hinweise auf körperliche Gewalt, die im Einzelfall bis hin zu blutenden Wunden reichte, erklärte Rechtsanwalt Christian Stadler von der Kanzlei Cornea Franz. Hinweise auf sexuellen Missbrauch seien nicht bei der Aktendurchsicht gefunden worden, betonte er. Im Namen der katholischen Kirche bat Generalvikar Keßler um Vergebung. „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Würde und körperliche Unversehrtheit.“ Früheren Kilianisten, bei denen Gesprächsbedarf zur aktuellen Veröffentlichung besteht, bot Generalvikar Keßler ein Treffen und Gespräche als zusätzlichen Schritt der Aufarbeitung an. Aus dem Geist des Evangeliums hätte auch vor Jahrzehnten kein Priester oder kirchlicher Mitarbeiter Züchtigung als erzieherische Maßnahme durchführen dürfen. „Dieses Vorgehen war falsch und tut uns als Kirche sehr leid.“ Er dankte allen Erziehern, die körperliche Züchtigung abgelehnt hätten, als diese noch rechtlich und gesellschaftlich weitgehend akzeptiert war.

„Das körperliche Züchtigungsrecht unterlag im Untersuchungszeitraum einem rechtlichen Wandel, weshalb erhobene Fälle von Gewaltanwendungen jeweils in Anbetracht der zum Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage zu bewerten sind“, hob Rechtsanwalt Stadler bei der strafrechtlichen Bewertung der Untersuchungen hervor. Auch wenn eine abschließende Bewertung des jeweiligen konkreten Einzelfalls nur anhand des Archivmaterials nicht erfolgen könne: „Rein in Anbetracht der Häufigkeit der dokumentierten Hinweise auf generelle, regelmäßige Gewaltanwendung liegt die Annahme fern, dass körperliche Gewalt nur als Ultima Ratio angewandt wurde.“ Es zeichne sich vielmehr das Bild ab, dass körperliche Gewalt in den Internaten bei Verfehlungen der Schüler eher unmittelbar eingesetzt wurde, als dass zuvor pädagogisch auf die Schüler eingewirkt worden wäre, erklärte der Rechtsanwalt. Sämtliche Fälle körperlicher Gewalt in allen Kilianeen seien „nach den zum jeweiligen Tatzeitpunkt im Untersuchungszeitraum entsprechend einschlägigen Strafnormen“ bereits verjährt und könnten damit nicht weiter verfolgt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, an die das Bistum die Ergebniszusammenfassung und die strafrechtliche Bewertung von Cornea Franz zur weiteren Ermittlung und rechtlichen Einschätzung übersandt hat, habe sich dieser rechtlichen Bewertung angeschlossen, sagte Stadler. Die Generalstaatsanwaltschaft hat außerdem die Zusammenfassung dem Bundesjustizministerium zur Stellungnahme vorgelegt. Eine Rückmeldung stehe noch aus.

Die Akten umfassten nach Darstellung von Rechtsanwalt Stadler beim Würzburger Kilianeum den Bestand von 1945 bis 1998, da ältere Akten bei der Zerstörung Würzburgs im Zweiten Weltkrieg vernichtet wurden. Alles Material über die Vorkriegszeit seit der Gründung der Einrichtung 1872 sei anlässlich der 100-Jahr-Feier durch Kontaktaufnahme des damaligen Direktorats mit ehemaligen Zöglingen, Präfekten und Direktoren zusammengetragen worden. Beim Kilianeum Miltenberg (1927 bis 1983) fehlt ebenfalls der Aktenbestand vor dem Zweiten Weltkrieg. Das sei darauf zurückzuführen, dass bei der vorübergehenden Schließung des Internats im Jahr 1939 Schüler und Aktenbestand nach Würzburg umgesiedelt wurden und die Akten daher ebenfalls verbrannten. „Das Bischöfliche Knabenseminar Bad Königshofen wurde im Jahr 1964 gegründet und zuvor als katholisches Studienseminar Sankt Michael geführt, wobei auch Akten vor 1964 im Bestand enthalten waren.“ Da es keine „buchhalterische Dokumentation“ zu Gewalt gegeben habe, habe die Kanzlei unter anderem auch auf Indizien wie die Erwähnung von Gewalt in Nikolausgedichten zurückgegriffen. Auch lägen keine definitiven Personallisten für die drei Einrichtungen vor.

78 Kleriker sowie 116 Laien waren anhand der Unterlagen während des Internatsbetriebs im Würzburger Kilianeum beschäftigt. 14 Kleriker wurden demnach für den Zeitraum von 1911 bis 1980 mit Anzeichen körperlicher Gewalt gegenüber Schülern in Verbindung gebracht. „Insgesamt handelt es sich um 23 Hinweise auf körperliche Gewalt, 16 dieser Dokumentationen deuten auf regelmäßige Gewaltanwendung hin.“ Vier der Laien seien für den Zeitraum zwischen 1953 und 1990 mit Anzeichen auf körperliche Gewalt in Verbindung gebracht worden. Bei vier von fünf dokumentierten Hinweisen deute die Aktenlage auf regelmäßige Gewaltanwendung hin. Zudem seien 17 Dokumentationen körperlicher Gewalt recherchiert worden, von denen 13 auf regelmäßige Gewaltanwendung hindeuteten, bei denen aber die konkrete Person nicht näher bestimmt werden konnte, erklärte Stadler. 644 Mal sei außerdem im Rahmen des Nikolausbrauchtums die Bestrafung durch den sogenannten „Knecht Ruprecht“ dokumentiert, der von der jeweiligen 12. Klasse gestellt wurde.

Bei den 22 Klerikern und 98 im Miltenberger Kilianeum beschäftigten Laien wurden drei Kleriker für den Zeitraum von 1948 bis 1976 mit Anzeichen auf körperliche Gewalt in Verbindung gebracht. Von den drei dokumentierten Hinweisen deuten zwei nach den Angaben des Anwalts auf regelmäßige Gewaltanwendung hin. „Es konnten keine Laien mit Fällen körperlicher Gewalt in Verbindung gebracht werden.“ An drei Stellen sei körperliche Gewalt ohne nähere Bestimmung der Person dokumentiert. Zwei der Hinweise ließen eine regelmäßige Gewaltanwendung vermuten, sagte Stadler. An elf Stellen sei außerdem körperliche Gewalt in Form einer Bestrafung durch „Knecht Ruprecht“ dokumentiert.

Für das Kilianeum Bad Königshofen wurde anhand der Unterlagen eine Gesamtzahl von 16 dort beschäftigten Klerikern und 43 Laien für den gesamten Zeitraum des Internatsbetriebs ermittelt. Für den Zeitraum zwischen 1962 und 1991 wurden sechs Kleriker mit Anzeichen auf körperliche Gewalt in Verbindung gebracht. Bei den insgesamt zehn dokumentierten Hinweisen wiesen sechs auf regelmäßige Gewaltanwendung hin. Zwei Laien wurden in den 1960er Jahren mit Anzeichen auf körperliche Gewalt in Verbindung gebracht, „ohne dass hierbei Anzeichen von regelmäßiger Gewaltanwendung ersichtlich gewesen wären“. Vier Anzeichen auf körperliche Gewalt seien recherchiert worden, in denen keine konkrete Person bestimmt werden konnte. Drei dieser Hinweise deuteten aufgrund der dokumentierten Formulierung auf regelmäßige Gewaltanwendung hin. 106 Bestrafungen durch „Knecht Ruprecht“ seien in dieser Einrichtung recherchiert worden.

mh (POW)

(4719/1246; E-Mail voraus)

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