Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

„Verfassungswille wird sehr wohl respektiert"

Richtigstellungen zum Beitrag „Wider die Sonderstellung der Kirchen“ in der Ausgabe der Main-Post vom 15. November 2012 - Von Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand

Der Beitrag „Wider die Sonderstellung der Kirchen“ zum Referat der ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier auf der Themenseite der Main-Post vom 15. November 2012 erfordert seitens der Katholischen Kirche einige Richtigstellungen:

• Der Verfassungswille hinsichtlich einer weltanschaulichen Neutralität des Staates wird sehr wohl von Staat und Kirchen respektiert. Weltanschauliche Neutralität bedeutet aber nicht Wertneutralität; auf dem Feld der Wertevermittlung gibt es gemeinsame Interessen.

• Die Kirchen wehren sich nicht gegen die Umsetzung des „Ablösungsauftrags“ von 1919. Aber bei der Frage nach der konkreten Ablösung müsste dann ein Fonds ausgestattet werden, aus dem die in gültigen Verträgen festgelegten Aufgaben erfüllt werden können. Diese finanzielle Umsetzung können derzeit aber weder Bund noch Länder schultern.

• Bei der jüngsten Debatte um die Zulässigkeit von Beschneidungen haben die Kirchen keinen Druck auf den Staat ausgeübt. Vielmehr haben sich die Kirchen mit den jüdischen Gemeinden solidarisiert, die im Kölner Urteil eine Infragestellung ihrer freien Religionsausübung mit den dazugehörigen Traditionen sehen.

• Kirchliche Leistungen auf sozial-karitativer Ebene werden durch den Staat nicht alimentiert, sondern refinanziert. Es geht dem Staat hierbei um die Anerkennung des humanen Engagements des Kirchen, das der Staat allein nicht leisten kann.

• Die Militärseelsorge wird gerade vom Staat als wichtiges Element der Wertevermittlung und der Friedenserziehung im gesamtgesellschaftlichen Bereich gesehen und deshalb auch finanziell unterstützt. Dabei geht es nur am Rande um Soldatenwallfahrten nach Lourdes. Schwerpunkte sind vielmehr die seelsorgerische Begleitung der Soldaten – vor allem in Gewissenkonflikten beim Einsatz mit der Waffe – und der Lebenskundliche Unterricht.

• Ein Kirchenaustritt ist keine Art Spießrutenlauf. Vielmehr erkennen die Kirchen die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen an, auch wenn sie ihn auf die Folgen aufmerksam machen.

• Die Besonderheit des kirchlichen Arbeitsrechts, des sogenannten Dritten Wegs, ist die Sicht des Miteinanders von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Dienstgemeinschaft. Wer in der Kirche mitarbeitet, muss sich mit ihren Werten und Zielen identifizieren. Streik und Aussperrung sind dabei keine geeigneten Mittel, um im arbeitsrechtlichen Miteinander Konflikte zu lösen.

• Frau Matthäus-Maier wirft den Kirchen Grundrechtsverletzungen vor. Hier sollte Sie Ross und Reiter nennen, bevor Sie mit Allgemeinplätzen argumentiert. Die Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen sind sehr wachsam, wenn es doch einmal zu einer Verletzung von Grundrechten oder deren konkreten Ausführungsbestimmungen kommen sollte.

Dr. Karl Hillenbrand, Generalvikar der Diözese Würzburg