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„Vieles ist auf den Weg gekommen“

Bistum zieht ein Jahr nach Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens Bilanz – Bischof Jung: Grundlegende Haltungsänderung erforderlich – Generalvikar Vorndran: „Kultur des Hinschauens“ als Ziel

Würzburg (POW) Ein Jahr nach der Veröffentlichung des von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Würzburg (UKAM) in Auftrag gegebenen Gutachtens hat das Bistum Würzburg aufgezeigt, welche Konsequenzen es aus den darin gegebenen Handlungsempfehlungen gezogen hat. Bei einer Pressekonferenz am Freitag, 17. April, im Medienhaus des Bistums betonten die Verantwortlichen Fortschritte bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung – kündigten aber auch weitere Schritte an. Bischof Dr. Franz Jung betonte: „Aufarbeitung ist eine dauerhafte Aufgabe der Institution Kirche.“ Das gelte es jetzt auch in die Fläche zu tragen. Lob zollte im Namen der UKAM Professor Dr. Marcel Romanos für den Einsatz des Bistums. „Wir sind froh, dass unsere Empfehlungen ernst genommen wurden und vieles auf den Weg gekommen ist.“

Aufarbeitung sei „nicht einfach ein Projekt, sondern verlangt nach einer grundlegenden Haltungsänderung“, erklärte der Bischof. Transparenz gegenüber den Betroffenen bleibe zentral. „Wir nehmen das Gutachten und die Empfehlungen der UKAM sehr ernst und werden daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen und diese auch zeitnah umsetzen.“

Strukturell hat sich das Bistum neu aufgestellt und unter anderem die Aufarbeitung qualitativ deutlich weiterentwickelt, wie Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran hervorhob: „Zuständigkeiten wurden neu geordnet und personelle Ressourcen ausgeweitet.“ Die verantwortliche Stabsstelle, bislang zuständig für Prävention und Intervention, wurde um die Aufgabe der Aufarbeitung erweitert und personell von drei auf fünf Stellen aufgestockt – auch wenn aktuell noch nicht alle Stellen besetzt sind. „Wir spüren jedoch, dass Bedarf da ist, hier weiter zu investieren, um alle Aufgaben sachgerecht zu bearbeiten.“ Ziel sei eine „Kultur des Hinschauens“, in der Verantwortung klar geregelt ist. „Jede und jeder soll seine Rolle kennen, um Übergriffe aller Art zu verhindern und Betroffene zu schützen.“

Deutliche Fortschritte sieht das Bistum im Bereich Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Annika Herzog, kommissarische Leiterin der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung, erklärte: „Unser Fokus lag im vergangenen Jahr darauf, die berechtigten Kritikpunkte der UKAM aufzugreifen und messbare Veränderungen zu schaffen.“ Die Zahl der Schulungen sei 2025 um ein Drittel auf 282 gestiegen, die Teilnehmerzahl auf rund 4300 Personen. Auch die Zahl der Präventionsbeauftragten in den Gemeinden sei deutlich von 48 auf aktuell 89 erhöht worden. Zwei von ihnen überreichte der Generalvikar im Anschluss an die Pressekonferenz die Beauftragungsurkunden. „Mir ist es wichtig, das Thema Prävention in die Fläche zu tragen und möglichst viele Menschen für das Thema zu sensibilisieren“, erklärte Robert Flögel, Leiter des Dekanatsbüros Main-Spessart. Für Sandra Koch von der Katholischen Büchereifachstelle steht bei ihrem Engagement im Mittelpunkt, „das Bistum zu einem sicheren Ort für Schutzbefohlene wie zum Beispiel Kinder zu machen“. Wie Herzog erklärte, würden aktuell differenzierte Präventionsschulungsformate für Haupt- und Ehrenamtliche erarbeitet, auch Onlineangebote.

Bei den Institutionellen Schutzkonzepten sind laut Herzog ebenfalls Fortschritte erkennbar: Ein Großteil der Kirchenstiftungen (741 von 858) habe bereits das Rahmenkonzept beschlossen. Die anschließende Risiko- und Schutzanalyse für die konkrete Situation vor Ort sei von 142 durchgeführt worden. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem die bessere Erfassung Ehrenamtlicher, neue Regeln für Aktenführung sowie verbindlichere Kontrolle von Tätern. Mit Nachdruck wolle das Bistum die Empfehlungen der UKAM umsetzen, müsse aber zugleich im Blick behalten, was den Ehrenamtlichen abverlangt werden könne. Hier erfolge im Sinn der Haltung „Gemeinsam für eine sichere Kirche“ eine enge Abstimmung mit dem Diözesanrat.

„Beim externen Monitoring von Prävention und Intervention können wir einen wichtigen Meilenstein vermelden. Im Herbst 2025 hat der Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen bei der Deutschen Bischofskonferenz (SVR) die erste jährliche Datenerhebung unter den deutschen Bistümern durchgeführt.“ Eine Veröffentlichung der Ergebnisse sei im Zuge des SVR-Jahresberichts 2026 zu erwarten, sagte Herzog.

Für die Aufarbeitung vor Ort setzt das Bistum auf ein vierstufiges Verfahren – von der Aufklärung über die emotionale Begleitung bis hin zu Prävention und Erinnerungskultur, betonte Generalvikar Vorndran. „Sie ist viel mehr als eine Frage von Akten und Verfahren. Aufarbeitung betrifft Menschen, Gemeinden und Beziehungen.“ Deshalb reiche eine rein administrative Bearbeitung nicht aus. Bei seinem Vorgehen orientiere sich das Bistum an den „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen (UBSKM). Informationen würden in konzentrischen Kreisen weitergegeben. Im Zentrum stünden dabei immer die Betroffenen und ihre Bedarfe. „Aus guten Gründen kann die Kommunikation daher in einem kleinen Kreis bleiben.“ Ausgenommen sei davon aber ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. „Wir informieren diese stets umgehend über alle neuen, möglicherweise strafrechtlich relevanten Hinweise“, betonte Generalvikar Vorndran.  

„Systematische Aufarbeitung gelingt nur, wenn die Haltung stimmt“, betonte Bischof Jung. Sie sei und bleibe daher Chefsache. Bei ihm als Bischof liege die institutionelle Verantwortung, den Prozess abzusichern und aus Fehlern für die Zukunft zu lernen. Für die operative Durchführung der Aufarbeitung vor Ort sei das jeweilige Prozess-Team verantwortlich sowie der Generalvikar als Leiter der Verwaltung.

Künftig solle die Aufarbeitung fest in die regelmäßigen bischöflichen-Visitationen der Gemeinden integriert werden. Zudem kündigte Bischof Jung einen Erinnerungsort für Betroffene an. Noch im Verlauf des Jahres 2026 werde in Würzburg ein „Erinnerungsort für die Überlebenden des sexuellen Missbrauchs geschaffen“. Die Federführung hierbei liege beim Betroffenenbeirat.

mh (POW)

(1726/0367; E-Mail voraus)

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