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Vierter Zwischenbericht zum Prozess „Erneuern und Sparen“ im Bistum Würzburg

Von Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand – Vorstellung bei der Pressekonferenz zum Haushaltsplan 2009 der Diözese Würzburg am 12. Februar 2009

Vor einem Jahr habe ich die finanzielle Situation unseres Bistums und darüber hinaus der deutschen Diözesen insgesamt mit dem Wort „Zwischenhoch“ beschrieben. Dieses ist vorbei; die internationale Finanzkrise hat auch Auswirkungen auf den kirchlichen Bereich. Zwar konnte im November – bedingt durch die vorhergehende günstige Konjunkturentwicklung – noch ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden, in dem vor allem ergänzende Personalausgaben vorgenommen werden und bisher zurückgestellte dringliche Baumaßnahmen ermöglicht wurden. Aber die sich abzeichnende Entwicklung gibt Anlass zur Sorge.

Der zu erwartende Rückgang an Kirchensteuereinnahmen hat jedoch nicht nur mit der aktuellen Finanzmarktentwicklung zu tun. Vor allem sind es die demographischen Faktoren, die dabei eine Rolle spielen. Nach der letzten veröffentlichten Statistik der Deutschen Bischofskonferenz ist die Zahl der Katholiken in unserem Land seit 1990, als die Daten erstmals gesamtdeutsch erfasst wurden, um knapp 10 Prozent gesunken. Auch für das Bistum Würzburg trifft dieser Trend zu; waren es Anfang der 90er Jahre 930.000 Katholiken, sind es jetzt 837.000. Zu erwähnen wären die Kirchenaustritte, 2008 waren es 3.416. Dem steht gegenüber, dass sich die Pastoral vor allem im kategorialen Bereich als Reaktion auf neue gesellschaftliche Herausforderungen zunehmend ausdifferenziert hat und dadurch personal- und kostenintensiver geworden ist. Nach wie vor bleibt deshalb die zentrale Aufgabe in unserem Prozess „Erneuern und Sparen“ eine doppelte: Die Besinnung auf Prioritäten muss verbunden sein mit dem Bemühen, trotz sinkender Einnahmen aus Kirchensteuermitteln eine pastorale und personale Verlässlichkeit zu ermöglichen. Darauf will ich im Folgenden näher eingehen; zuvor sollen einige grundsätzliche Bemerkungen dazu erfolgen, wie unser Bistum in der Finanzmarktkrise agiert.

1. Das Bistum Würzburg in der Finanzmarktkrise

Es wäre naiv zu meinen, dass sich kirchliche Einrichtungen der allgemeinen Entwicklung der Märkte entziehen könnten. Es ist aber in diesem Zusammenhang wichtig daran zu erinnern, dass das kirchliche Recht (vgl. CIC can 1276) den Bistumsleitungen verantwortungsbewusstes, das heißt ethisch begründetes Wirtschaften vorschreibt. Riskante Spekulationen verbieten sich von daher genauso wie überzogene Renditeerwartungen. Es geht um ein „wertebewusstes Wirtschaften“, das christlichen Maßstäben wie ökonomischen Kriterien gleichermaßen entspricht. Für die Diözese Würzburg gilt, dass sie in ihrem Anlageverhalten ethische Verantwortbarkeit, zukunftsorientierte Nachhaltigkeit, angemessene Rendite bei vertretbarem Risiko und jederzeitige Liquidität als zentrale Kriterien miteinander verbindet. Nur so ist eine vorausschauende Finanzplanung möglich, die verhindert, dass unter dem Druck von Krisenzeiten Vermögenswerte in einem markttechnisch ungünstigen Umfeld verkauft werden müssen. Umgekehrt ist zur finanziellen Stabilität auch in schwierigen Zeiten die Bereitschaft auf allen Ebenen nötig – in der Pastoral wie in der Verwaltung, im territorialen wie im kategorialen Bereich – Wünsche und Ansprüche zu überprüfen und sie in die Gesamtsituation einzuordnen. Ich bin froh, dass die Bereitschaft sich dieser Verantwortung zu stellen, im Bistum wahrnehmbar wächst.

2. Die personelle Entwicklung

Die Abstimmung des pastoral Wünschenswerten mit dem finanziell Möglichen ist naturgemäß vor allem auf dem Personalsektor immer wieder neu erforderlich. Die Bistumsleitung steht weiterhin zu der erstmals 2003 gemachten Aussage, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Dies erfordert jedoch umgekehrt ein verantwortungsbewusstes Handeln bei Neueinstellungen; hier hat sich besonders das Instrument der Wiederbesetzungskommission bewährt, die freigewordenen Stellen vor einer Neubesetzung genau daraufhin überprüft, inwieweit sich deren Tätigkeitsprofil verändert hat und ob andere Zuordnungen möglich sind. Im pastoralen Bereich gibt es die Überlegung, zumindest bis 2015 jährlich zwei Pastoralreferentenstellen statt einer zu besetzen, um die ab 2016 stärker werdenden „Verrentungswelle“ zu unterfangen. Dabei ist natürlich verstärkt darauf zu achten, dass die Einsatzkriterien für diese Berufsgruppe eingehalten werden, die ja vorrangig im kategorialen bzw. im überpfarrlichen Bereich tätig sein soll. Im Verwaltungsbereich hat sich die Prioritätenkommission ausführlich mit den Dienstmerkmalen und dem Tätigkeitsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Diözesanbüros und in den Pfarrbüros vor Ort beschäftigt, weil nicht zuletzt im Zuge der Errichtung von Pfarreiengemeinschaften zusätzliche Qualifikationen und eine stärkere Vernetzung erforderlich sind.

3. Die Bildung der Pfarreiengemeinschaften

Von den geplanten 182 Seelsorgebereichen, davon 167 Pfarreiengemeinschaften und 15 Einzelpfarreien, sind bisher 71 Pfarreiengemeinschaften errichtet; der Prozess soll im März 2010 abgeschlossen sein. Als „Starthilfe“ bzw. als Anreiz zur Beschleunigung wurden für die neuen Einheiten auf eine Dauer von drei Jahren drei zusätzliche Pfarrbürostunden genehmigt. Dies ist auch in dem Zusammenhang zu sehen, dass die Verwaltung größerer pastoraler Einheiten neben möglichen Entlastungen auch zusätzliche Anforderungen mit sich bringt, so dass sich auch das Profil der Angestellten im Bürodienst in Zukunft sicher verändern wird. Deshalb sollte die Anstellung künftig in der Regel über die Diözese erfolgen, weil auf dieser Ebene eine vergleichende Eignungsbeurteilung eher möglich ist als in den Fällen, in denen allein die örtlichen Kirchenverwaltungen entschieden haben. Diese müssten jedoch auch künftig in die Entscheidung eingebunden bleiben. Wenn die Bildung der Pfarreiengemeinschaften abgeschlossen ist, muss auch überprüft werden, welche Aufgaben die kirchlichen Verbände „vor Ort“ wahrnehmen können. Angesichts eines teilweise doch erheblichen Rückgangs an Mitgliedern wird überprüft werden müssen, ob auf Diözesanebene die personelle Ausstattung in jedem Fall gehalten werden kann. Auch hier gilt die Devise: Nicht einfach Reduzierung, sondern Konzentrierung der Kräfte!

Schlussbemerkungen

Diese Erläuterungen im Blick auf den Haushalt 2009 konnten nur Streiflichter sein, die verdeutlichen sollten, dass die derzeitigen Entwicklungen in einer differenzierten Vernetzung vor sich gehen und dass dabei der Blick auf das Einzelne wie auf das Ganze gleichermaßen notwendig ist. Der Anlass zur Sorge, von dem ich eingangs sprach, braucht als Konsequenz das verstärkte Mühen um Vorsorge. Diesem Auftrag stellt sich insbesondere die Prioritätenkommission, die nun schon seit über fünf Jahren besteht. Neben Mitgliedern der Bistumsleitung gehören ihr Vertreter des Diözesansteuerausschusses, der Vorsitzende des Diözesanrates sowie die Vorsitzende unserer Mitarbeitervertretung an. Auf diese Weise ergibt sich eine breite Vielfalt an Wahrnehmungen. Diese in die richtigen Weichenstellungen umzusetzen, wird auch weiterhin eine spannende Aufgabe sein. Ich danke allen Mitgliedern für ihre loyale und kompetente Mitarbeit. Zugleich sind wie bisher alle Interessierten eingeladen, auch zu diesem Zwischenbericht Stellung zu beziehen. Auch wenn nicht in jedem Fall eine detaillierte Antwort möglich ist, sind die eingehenden Meinungsäußerungen für unsere Arbeit wichtig und werden ernst genommen.

Mitglieder der Prioritätenkommission:

Leitung: Dr. Karl Hillenbrand, Generalvikar

Hans-Dieter Arnold, Miltenberg

Dr. Adolf Bauer, Finanzdirektor

Norbert Baumann, Schweinfurt,

Pfarrer Robert Borawski, Veitshöchheim

Karl-Peter Büttner, Vorsitzender des Diözesanrats

Dr. Heinz Geist, Domkapitular

Hans Herderich, Domkapitular

Ferdinand Kraus, Mellrichstadt,

Thomas Lorey, Personalleiter

Joachim Morgenroth, Dekan in Haßfurt

Dietrich Seidel, Domkapitular, stv. Generalvikar

Albrecht Siedler, stv. Finanzdirektor

Christoph Vierheilig, Burkardroth

Dorothea Weitz, 1. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung

(Richten Sie Ihre Stellungnahme bitte per Post an das Generalvikariat bzw. über E-Mail an generalvikariat@bistum-wuerzburg.de).

(0809/0220; E-Mail voraus)