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Im Gespräch

Vorsichtshalber ein Tritt auf die Bremse

Interview mit Finanzdirektor Sven Kunkel zur vorläufigen Haushaltssperre für die Diözese Würzburg – Laufende Verpflichtungen nicht betroffen

Würzburg (POW) Nach Beratungen in den jüngsten Sitzungen des Allgemeinen Geistlichen Rats und der Ordinariatskonferenz verhängt die Diözese Würzburg ab sofort eine vorläufige Haushaltssperre. Das teilte der Bischöfliche Finanzdirektor Sven Kunkel am Dienstag, 12. Mai, in Würzburg mit. Aufgrund der Corona-Situation ist ein deutlicher Rückgang der Kirchensteuereinnahmen zu erwarten. Im folgenden Interview erläutert Kunkel die Haushaltssperre.

POW: Die Diözese Würzburg erlässt eine vorläufige Haushaltssperre. Warum? Bricht die Kirchensteuer ein?

Sven Kunkel: Die Verfügung einer Haushaltssperre ist eine Vorsichtsmaßnahme. Es ist wichtig, rechtzeitig auf mögliche Einnahmeverluste zu reagieren. Belastbare Daten zur Entwicklung des Diözesanhaushalts angesichts der Corona-Krise liegen bisher nicht vor. Aber: Ein deutlicher Einbruch der Kirchensteuereinnahmen ist zu erwarten. Deshalb sind neben den bereits getroffenen Reduzierungen – beispielsweise die Auszahlung von nur 80 Prozent der Sachkosten im Haushaltsjahr 2020 – weitere Einsparungen zwingend geboten.

POW: Was bedeutet die Haushaltssperre? Ist die Kasse des Bistums ab sofort geschlossen?

Kunkel: Die Kirche hat viele pastorale und soziale, aber auch vertragliche Verpflichtungen. Diesen kommt die Diözese nach und wird diese auch weiterhin erfüllen. Doch tritt sie angesichts des zu erwartenden Einbruchs der Einnahmen vorsichtshalber auf die Bremse, ehe das Kirchenschiff ins Schlingern kommt. Lassen Sie mich dies so erklären: Wenn jemand von Kurzarbeit betroffen ist und nicht sicher weiß, wie seine finanzielle Situation zukünftig aussieht, wird er seine Ausgaben vorsichtshalber reduzieren und nur für das Lebensnotwendige ausgeben. In der aktuellen Situation werden wir deshalb jede Ausgabe nochmals kritisch überprüfen und dann auf Basis der aktuellen Sachlage entscheiden.

POW: Sind die Gehaltszahlungen an die Mitarbeitenden gesichert?

Kunkel: Die Diözese war und ist eine zuverlässige Dienstgeberin und will dies auch in Zukunft bleiben. Die Gehälter der Mitarbeitenden sind selbstverständlich nicht von der aktuellen Haushaltssperre betroffen. Im Übrigen sind zahlreiche kirchliche und caritative Einrichtungen in der aktuellen Corona-Pandemie intensiver gefordert als zuvor. Es gibt einen verstärkten Bedarf an Seelsorge, Beratung und sozialer Unterstützung. Dennoch werden wir künftig bei der Frage der Wiederbesetzung jede einzelne Stelle genau unter die Lupe nehmen müssen und entscheiden: Können wir uns dieses Engagement noch leisten oder nicht?

POW: Ist auch das soziale Engagement der Kirche von der Haushaltssperre betroffen, sprich die Caritas?

Kunkel: Das soziale Engagement ist in einer solchen Situation noch wichtiger. Deshalb darf hier nicht reduziert werden. Der caritative Dienst der Kirche ist in vielen Bereichen verstärkt gefordert. Hier müssen wir mit großem Augenmaß vorgehen. Seit Beginn meiner Tätigkeit als Finanzdirektor pflege ich einen sehr engen Kontakt mit den Verantwortlichen des diözesanen Caritasverbands. Mit zirka 25 Millionen Euro aus der Kirchensteuer pro Jahr ist er der größte Zuschussempfänger der Diözese. Daher bin ich mir sicher, dass der Diözesan-Caritasverband als Dachverband der Caritas in Unterfranken seinen Beitrag zu notwendigen Einsparungen leisten wird, ohne seine sozialen Aufgaben einzuschränken.

POW: In den Gemeinden fallen in der Corona-Krise großteils die Kollektengelder aus. Kann die Diözese klammen Gemeinden in der Krise finanziell helfen?

Kunkel: Bereits vor der Corona-Krise haben alle Kirchenstiftungen, die finanzielle Unterstützung benötigen, diese durch die Diözese erhalten. Die Diözese kommt hier ihren Verpflichtungen nach. In finanziellen Notlagen, die die Kirchenstiftungen nicht selbst zu vertreten haben, wird hier wie immer schnell und unbürokratisch geholfen.

POW: Die Diözese muss laut Haushaltsplan im Jahr 2020 erneut auf Rücklagen zurückgreifen. Befürchten Sie in Corona-Zeiten eine Erhöhung der Rücklagenentnahme?

Kunkel: Das möchten wir mit der Verfügung einer Haushaltssperre vermeiden. Eine Aussage dazu wäre aktuell nicht seriös. Dazu entwickelt sich eine völlig neue Situation zu dynamisch.

POW: Welche langfristigen Folgen der Corona-Krise erwarten beziehungsweise befürchten Sie für die Finanzen des Bistums?

Kunkel: Wir erwarten in den nächsten Jahren deutlich geringere Einnahmen. Daher ist es notwendig, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und die geringer werdenden finanziellen Mittel möglichst effektiv einzusetzen. Dazu müssen wir Prioritäten setzen und diese dann konsequent umsetzen. Wichtig ist es, rechtzeitig zu reagieren, um handlungsfähig zu bleiben.

Interview: bs (POW)

Stichwort: Vorläufige Haushaltssperre für die Diözese

Die Diözese Würzburg hat am 11. Mai 2020 eine vorläufige Haushaltssperre verfügt. Die Dringliche Anordnung ist im Einvernehmen mit Bischof Dr. Franz Jung vom Bischöflichen Finanzdirektor Sven Kunkel unterzeichnet. Sie erfolgte nach Beratungen in den jüngsten Sitzungen des Allgemeinen Geistlichen Rats und der Ordinariatskonferenz. Demnach dürfen Anweisungen, Zuweisungen und die Auszahlungen von Zuschüssen nur vorgenommen werden, wenn dies aufgrund benötigter Liquidität nachweisbar zwingend notwendig ist. Ausgaben, auch im Rahmen des bisherigen Haushaltsplanes, die einen Betrag von 10.000 Euro übersteigen, sind nur nach Freigabe durch Generalvikar Thomas Keßler möglich. Dies gilt auch für den Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen, die eine solche Zahlungsverpflichtung begründen. Davon ausgenommen sind Zahlungen, die auf laufende Verpflichtungen begründet sind (Personalkosten, bestehende Verträge, et cetera). Diese Zahlungen werden über die Bischöfliche Finanzkammer freigegeben und vorgenommen. Die Haushaltssperre gilt für alle zur Diözese Würzburg gehörenden unselbständigen Einrichtungen, Dienststellen und Organisationseinheiten. Die Einhaltung der Umsetzung obliegt den jeweiligen Hauptabteilungsleitungen. Hintergrund der Haushaltssperre ist laut Dringlicher Anordnung ein zu erwartender deutlicher Rückgang der Kirchensteuereinnahmen aufgrund der Corona-Situation. Eine verlässliche Prognose könne erst getroffen werden, wenn belastbare Zahlen vorlägen. Neben den bereits getroffenen Reduzierungen im Haushaltsplan (Zuweisung von 80 Prozent der Sachkosten) sind demnach weitere Einsparungen zwingend geboten. Die im bisherigen Haushaltsplan vorgesehenen Ansätze könnten in diesem Umfang nicht beibehalten werden. Sämtliche Ausgaben seien auf das Notwendigste zu begrenzen. Der Diözesansteuerausschuss wird in seiner nächsten Sitzung die weitere Vorgehensweise und weitere Maßnahmen beraten.

(2020/0533; E-Mail voraus)

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