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Vorstand wieder komplett

Mitgliederversammlung des Würzburger Diözesangeschichtsvereins – Historiker Professor Dr. Enno Bünz gibt Einblick in mittelalterliche Praxis der Grundsteinlegung von Kirchenbauten

Würzburg (POW) Der Vorstand ist wieder komplett: Einstimmig gewählt worden sind bei einer Mitgliederversammlung am Freitag, 8. Februar, Professor Dr. Enno Bünz zum stellvertretenden Vorsitzenden und Katrin Schwarz, Leiterin von Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg, zur Schriftführerin des Würzburger Diözesangeschichtsvereins. In Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg dankte Vorsitzender Professor Dr. Wolfgang Weiß zuvor dem scheidenden Schriftführer Professor Dr. Johannes Merz für dessen langjähriges Engagement und wünschte ihm Gottes Segen für die neuen Aufgaben als Leiter von Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising. Merz war seit 2010 Schriftführer des Vereins, „wobei er schon vorher als Leiter des Diözesanarchivs beziehungsweise von Archiv und Bibliothek des Bistums vielfältig Vereinsarbeit erledigt hatte“. Wegen des Stellenwechsels war Merz als Schriftführer zurückgetreten. Bei der jüngsten turnusmäßigen Versammlung im Herbst 2018 war mit der Wahl von Monsignore Professor Dr. Dieter Feineis zum Kassier auch der Posten des stellvertretenden Vorsitzenden vakant geworden.

Wie Weiß weiter ausführte, steht der 87. Band der „Quellen und Forschungen des Bistums und Hochstifts Würzburg“ von Wolfgang Hegel kurz vor dem Abschluss. Es handelt sich hierbei um die Veröffentlichung seiner kunstgeschichtlichen Dissertation mit dem Titel „Die Stuckausstattung von Giovanni Pietro Magno im Würzburger Dom (1701-1967)“. „Die Jahreszahlen verdeutlichen, dass er darin den Bogen von den Anfängen der Stuckausstattung bis hin zu den schwierigen Diskussionen um deren Erhaltung im Rahmen des Wiederaufbaus des Domes spannt.“ Außerdem warb Weiß für eine Tagung, die sich anlässlich des 500. Todestags des Würzburger Bischofs Lorenz von Bibra vom 23. bis zum 25. Mai im Kloster Wechterswinkel (Landkreis Rhön-Grabfeld) mit dem Bischof und seiner Zeit auseinandersetzt. „Die Wahl des Tagungsorts erklärt sich aus der Herkunft Bibras – er dürfte in Mellrichstadt geboren sein –, etwas aber auch aus der Situation, dass die Bischofsstadt Würzburg selbst nach dem Echterjahr nicht neuerlich mit einer Gedenkveranstaltung zu einem Bischof belastet werden sollte“, erläuterte Weiß.

Kassier Feineis erklärte in seinem Kassenbericht, dass das Echterjahr 2017 mit zahlreichen, zum Teil sehr aufwändigen Sonderpublikationen ungewöhnlich hohe Ausgaben seitens des Vereins erfordert habe. Deswegen sei der Geldbestand von 119.030 Euro zu Jahresbeginn trotz Einnahmen in Höhe von 92.865 Euro zum 31. Dezember 2017 auf 81.984 Euro gesunken.

In seinem Vortrag „,posuit primum lapidem‘ – die Grundsteinlegung der Würzburger Marienkapelle 1377. Eine vergleichende Betrachtung“ legte Professor Bünz, Inhaber des Lehrstuhls für Sächsische und Vergleichende Landesgeschichte der Universität Leipzig, dar, dass die Grundsteinlegung von Kirchen im späten Mittelalter keinen verbindlichen Vorgaben folgte und in keinem Fall ein normativ geregelter liturgischer Ritus war. „Nicht nur die Grundsteinlegung des Ulmer Münsters belegt, dass auch Laien tätig werden könnten. Zweifellos war es aber ein feierlicher und erinnerungswürdiger Akt. Das belegen schon die zahlreichen Grundsteinlegungsinschriften, von denen hier nur ein kleiner Ausschnitt vorgestellt werden konnte.“ Im späten Mittelalter sei es üblich geworden, den Akt der Grundsteinlegung am Bauwerk schriftlich zu fixieren und so der Öffentlichkeit als erinnerungswürdig vor Augen zu stellen. „Das ist Grund genug, sich mit diesem Phänomen weiter zu beschäftigen“, sagte Bünz. Ältester bekannter Grundstein sei der auf das Jahr 1010 datierte Grundstein des Benediktinerklosters Sankt Michael in Hildesheim, der von Bischof Bernward gelegt wurde.

„Die Praxis der Grundsteinlegung lässt sich über die Zeit um 1000 nicht weiter zurückverfolgen, und man kann festhalten, dass diese Praxis offenbar überhaupt erst in der Ottonenzeit aufgekommen ist“, sagte Bünz. Generell sei bekannt, dass die Reichsbischöfe des 10. und frühen 11. Jahrhunderts ihre Bischofsstädte intensiv ausbauten. „Vor allem gründeten sie eine Vielzahl von Kloster- und Stiftskirchen, und dieser zeitbedingte ‚Bauwurm‘ mag dazu beigetragen haben, den Baubeginn von Kirchen durch eine Grundsteinlegung feierlich auszugestalten.“ Im Bistum Würzburg ist die Grundsteinlegungsinschrift der Würzburger Marienkapelle, etwa in drei Metern Höhe an einem Stützpfeiler der Südseite angebracht, der älteste Nachweis für die Praxis der Grundsteinlegung. „Aus der Amtszeit des Würzburger Bischofs Gerhard von Schwarzenburg ist noch eine zweite Grundsteinlegung bekannt. Eine deutschsprachige Inschriftentafel an der Ostseite des Chors der heutigen Stadtpfarrkirche Sankt Kilian von Haßfurt am Main verkündet: 1390 an Zwölfboten (15. Juli) habe ‚der edel fvrst‘, Gerhard von Schwarzburg, Bischof von Würzburg, ‚den erste(n) stein an diese(m) bv‘ gelegt.“

Nach Bünz‘ Ausführungen wurde bislang nur ein mittelalterlicher Grundstein einer Kirche im Bistum Würzburg wieder aufgefunden. „In Prappach bei Haßfurt stand neben der Pfarrkirche eine Sankt Markuskapelle, die Ende des 18. Jahrhunderts abgebrochen wurde. Erst 1897 wurde an dieser Stelle eine Sandsteinplatte aufgefunden, bei der es sich um den Grundstein dieser Kapelle handeln soll.“ Eine schlüssige Antwort, ab wann die Grundsteinlegung von Kirchen zum liturgischen Akt wurde, konnte auch Bünz nicht liefern. Zwar habe der Liturgiehistoriker Karl Josef Benz 1980 erklärt, dass im 10. Jahrhundert im römisch-deutschen Pontifikale ein Ritus „de aedificanda aecclesia“ nachweisbar sei, der vor allem die Funktion hatte, den Bauplatz rituell zu reinigen. „An die Stelle dieses Ritus ist dann aber etwas getreten, was Benz als ‚Solemnisierung des Baubeginns‘ bezeichnet.“ Einen für die katholische Kirche verbindlichen Ritus habe es aber nicht gegeben, zeigte sich Bünz sicher. „Als man 1506 die Grundsteinlegung von Neu-Sankt-Peter in Rom plante, bedurfte die Frage, wie der Ritus der Grundsteinlegung zu vollziehen sei, der Klärung.“

mh (POW)

(0819/0198; E-Mail voraus)

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