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Aktuelles Lexikon

Was Doppik und Kameralistik unterscheidet

(POW) Bei der Haushaltspressekonferenz am Montag, 18. Februar, sind unter anderem die wesentlichen Änderungen bei der Erstellung des aktuellen Haushaltsplans vorgestellt worden.

So wird mit Doppik die kaufmännische Rechnungslegung bezeichnet, mit Kameralistik die traditionelle Rechnungslegung der öffentlichen Körperschaft. Beide Methoden führen bei konsequenter und richtiger Anwendung zu einer zutreffenden Darstellung des Jahresabschlusses. Die Kameralistik hat dabei aber im Fokus, ob eine Körperschaft aktuell ihre Zahlungspflichten erfüllen kann. Der Jahresabschluss (Doppik) stellt daneben auch stark auf die künftige Zahlungsfähigkeit ab. Bestehende und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Verbindlichkeiten, die erst in künftigen Jahren zu Zahlungsabflüssen führen werden, sind in der Kameralistik nicht erfasst. Zukunftslasten lassen sich so leichter auf künftige Generationen verschieben. Im handelsrechtlichen Abschluss werden sie dagegen erkennbar. Im Jahresabschluss werden mit Lagebericht und Anhang Erläuterungen zu der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Entwicklung gegeben, die im kameralistischen Abschluss so nicht enthalten sind. Durch die Verbindung von Vermögensdarstellung und Ertragsrechnung im Jahresabschluss wird ein Gesamtbild vermittelt, das in der getrennten Darstellung von laufendem Haushalt und Vermögenshaushalt so nicht erreichbar ist.

(0819/0206; E-Mail voraus)