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„Zukunft der Gemeinde mitgestalten“

Am 18. November werden im Bistum Würzburg die Mitglieder der Kirchenverwaltungen gewählt

Würzburg (POW) Rund 643.600 Katholiken ab 18 Jahren sind am Sonntag, 18. November, im Bistum Würzburg aufgerufen, in den 173 Pfarreiengemeinschaften und Einzelpfarreien die Mitglieder der katholischen Kirchenverwaltungen zu wählen. „Kirche verwalten. Zukunft gestalten“ lautet das Motto der bayernweiten Wahlen. Verwaltung und Seelsorge seien keine Gegensätze, sagt Bischof Dr. Franz Jung in seinem Aufruf zur Wahl. Der sachgerechte Umgang mit den Mitteln dieser Welt, die dazu dienten, dass Seelsorge gut organisiert werden kann, sei eine verantwortungsvolle Aufgabe. „Ich lade Sie herzlich ein, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und zu diesen Wahlen zu gehen, um die Zukunft auch Ihrer Gemeinde mitgestalten zu können.“

517 Pfarreien, 95 Kuratien und 254 Filialgemeinden mit insgesamt 892 Kirchenstiftungen gibt es nach Angaben von Thomas Wolf, Leiter der Zentralen Informationsstelle des Bischöflichen Ordinariats, im Bistum Würzburg. Für alle Kirchengemeinden sind eigene Kirchenverwaltungen zu wählen. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde: Pfarreien bis zu 2000 Katholiken wählen vier Mitglieder, Gemeinden zwischen 2000 und 6000 Katholiken sechs Mitglieder in die Kirchenverwaltung, ab 6000 Katholiken sind es acht Mitglieder. Ihre Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2019 und dauert sechs Jahre bis zum 31. Dezember 2024. Das Bischöfliche Ordinariat kann auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstands genehmigen, dass in Kirchengemeinden bis zu 2000 Katholiken lediglich zwei Mitglieder gewählt werden. Von dieser Möglichkeit hätten in diesem Jahr allerdings nur drei Gemeinden Gebrauch gemacht, so die Auskunft der Rechtsabteilung des Bistums.

Bereits zum dritten Mal wurde die allgemeine Briefwahl auf Antrag angeboten. Mehr als 500.000 Briefwahlsets seien bis Ende August bestellt worden, erklären Johannes Simon, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit in der Pfarrgemeinde/Pfarrbriefservice der Diözese Würzburg, und Heike Gretsch, Sachbearbeiterin in der Abteilung Revision/Kirchenstiftungen in der Bischöflichen Finanzkammer Würzburg. „Wir mussten nachdrucken lassen. Die Zahlen sprechen für ein großes Engagement der Verantwortlichen in den Pfarrgemeinden“, sagt Simon. Die Entscheidung, ob eine Briefwahl angeboten wird, lag beim jeweiligen Wahlausschuss vor Ort. Bewährt hätten sich erneut die Informationsabende, die im Vorfeld der Wahl angeboten wurden, betont Simon: „Sie waren sehr gut besucht.“ Zu den insgesamt neun Veranstaltungen kamen rund 700 Interessierte.

Schwierig habe sich dagegen die Kandidatensuche gestaltet, hat Gretsch beobachtet. Stichtag für Vorschläge war der 15. Oktober. „Es gibt Gemeinden, in denen es reibungslos lief. Aber von einem Teil kam die Rückmeldung, dass sie keine Kandidaten finden.“ Erst kürzlich hätten sich bei ihr zwei Gemeinden gemeldet, in denen niemand kandidieren wollte. Ein Grund sei unter anderem, dass sich die Menschen nicht mehr für sechs Jahre an ein Ehrenamt binden wollen, vermutet Gretsch. Zudem habe in vielen Gemeinden ein „Generationenwechsel“ stattgefunden – doch es gebe keine Jüngeren, die bereit seien, die Lücken zu füllen, oft aus beruflichen oder familiären Gründen. Auch für solche Fälle müsse eine Lösung gefunden werden. So könne beispielsweise die übergeordnete Pfarreiengemeinschaft oder eine größere Nachbargemeinde dazu beauftragt werden, die Arbeit der Kirchenverwaltung zu übernehmen, erklärt Gretsch.

Den Vorsitz der Kirchenverwaltung hat stets der zuständige Pfarrer inne, ein ernannter Stellvertreter kann den Pfarrer in diesem Amt entlasten. Die Kirchenverwaltungen bestimmen einen Kirchenpfleger, der aus ihren eigenen Reihen kommen oder von außen hinzuberufen werden kann. Zwei weitere Mitglieder können ebenfalls hinzuberufen werden. Außerdem ist es möglich, einen Kirchenrechner zu beauftragen, der die Kasse führt. Der Vorsitzende des Pfarrgemeinderats hat das Recht, als Gast beratend an den Sitzungen der Kirchenverwaltung teilzunehmen.

In der Kirchenstiftungsordnung sind die Aufgaben der Kirchenverwaltung festgelegt. Sie verwaltet das Stiftungsvermögen, beschließt den Haushaltsplan und überwacht das beschlossene Budget. Dazu gehört auch die Sorge um die Bedürfnisse der jeweiligen Ortskirche, etwa die Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen oder die Ausstattung der Diensträume der Gemeinde, beispielsweise einer katholischen Kindertageseinrichtung. Sie schließt Arbeitsverträge ab, beantragt Zuschüsse, berät und beschließt Baumaßnahmen und entscheidet über die Verwendung von Spenden der Gemeinde, soweit die Art der Verwendung nicht bestimmt ist. Zusammen mit dem Pfarrer vertritt die Kirchenverwaltung die Kirchenstiftung rechtlich. Sie untersteht der Aufsicht des Bischöflichen Ordinariats.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kirchenverwaltungswahl.de.

(4518/1126; E-Mail voraus)

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