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Zusammenfassende Stellungnahme der Diözese Würzburg

Würzburg (POW) Zum Bericht „So ein bisserl liebevoll“ des Magazins „Der Spiegel“ vom 26. März 2016 gibt die Diözese Würzburg am Ostersonntag, 27. März 2016, folgende zusammenfassende Stellungnahme ab:

Im Umgang mit dem gegenüber einem Priester der Diözese Würzburg erhobenen Vorwurf sexuellen Missbrauchs ging es der Diözese Würzburg von Anfang an um eine saubere und minutiöse Aufarbeitung. Bischof Dr. Friedhelm Hofmann hat jeweils alle Meldungen in diesem konkreten Fall zeitnah dem Missbrauchsbeauftragten in der Diözese Würzburg, Professor Dr. Klaus Laubenthal, weitergegeben. Nach den Gesprächen mit der Anzeigeerstatterin und mit dem Beschuldigten kam Professor Laubenthal in seiner Plausibilitätsprüfung zu dem Ergebnis, dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an einer minderjährigen Person durch den Beschuldigten vorliegen und empfahl deshalb die Einleitung einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung. Der gesamte Bericht Laubenthals, einschließlich seiner Plausibilitätsprüfung, wurde unverändert der kirchenrechtlichen Voruntersuchung zugeführt.

Die ausführliche kirchenrechtliche Voruntersuchung ordnete der Bischof am 25. März 2014 an. Dieses kirchliche Ermittlungsverfahren gemäß can. 1717 CIC wurde wegen der Gefahr der Befangenheit der eigenen Richter vom Offizial in München durchgeführt. Bei allen Erhebungen ging es darum, den Nachweis zu führen, ob der Beschuldigte der Täter ist, und alle Mittel auszuschöpfen, die Hinweise auf die Täterschaft geben können – zum Beispiel, ob die Beschuldigung schon in anderen Zusammenhängen aufgetaucht ist. Dem Beschuldigten wurden dabei weder irgendwelche Vorteile in dem Verfahren gewährt, noch wurde von ihm ein Antrag auf Einblick in die Personalakte gestellt. Er hat lediglich im Übereifer, bei der Aufklärung helfen zu wollen, die Kursunterlagen für die Diakonatsausbildung gesucht. Während des Verfahrens in München war ihm vom Untersuchungsführer der Zutritt ins Kirchenarchiv untersagt worden.

Da von dem mutmaßlichen Missbrauchsopfer selbst lediglich eine schriftliche Beschreibung des angeblichen Tathergangs vorlag, sonst jedoch nur durch Dritte vermittelte Angaben zu den Umständen der Tat, und diese sich zum Teil gravierend widersprachen, wurde die Frau über ihre Rechtsanwältin um eine Aussage gebeten. Wie in früheren Phasen des Verfahrens lehnte die Frau jede Aussage gegenüber dem Leiter der Untersuchung mit Hinweis auf ihren Gesundheitszustand ab. Die Anwältin wies dann darauf hin, dass die den Vorwurf äußernde Frau zu einer einmaligen Aussage für ein aussagepsychologisches Gutachten bereit wäre, allerdings ohne Anwesenheit des Leiters der Untersuchung – ein solches Vorgehen ist in den Normen eines kirchenrechtlichen Verfahrens nicht vorgesehen. Daher wurde der Anwältin mitgeteilt, dass seitens des Leiters der Untersuchung ein aussagepsychologisches Gutachten nach Aktenlage erfolgen werde. Das Gutachten erstellte Professor Dr. Norbert Nedopil, München.

Das Ergebnis der Voruntersuchung beruht auf der gründlichen Auswertung aller schriftlichen und mündlichen Äußerungen im Verfahren einschließlich der mit Zustimmung der Anzeigeerstatterin beigezogenen Akten aus anderen Behörden und des erstellten aussagepsychologischen Gutachtens. Es ist rein rechtlich die Feststellung, ob ein Tatnachweis gegen den Beschuldigten gelungen ist oder nicht. Das Ergebnis lautet (Auszüge): Aufgrund der Aktenlage kann „die Behauptung von Frau (…) von (...) sexuell missbraucht worden zu sein, nicht bewiesen werden. (…) Als Ergebnis steht daher fest, dass der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs gegen (...) begründet nicht aufrechterhalten werden kann.“ Die Wahrscheinlichkeit der vorgeworfenen Tat sei nahezu auszuschließen.

Unmittelbar nach Abschluss der Voruntersuchung wurde der Rechtsanwältin der Anzeigeerstatterin von Generalvikar Thomas Keßler ein persönliches Gespräch angeboten und die Hinzuziehung eines Psychologen vorgeschlagen, um das Ergebnis der Voruntersuchung zu erläutern. Dieses Angebot wurde von der Rechtsanwältin abgelehnt. Es besteht nach wie vor.

Alle Unterlagen, die Vernehmungsprotokolle mit den Aussagen des Beschuldigten und der Zeugen sowie das aussagepsychologische Gutachten und schließlich der ausführliche Bericht des Leiters der Voruntersuchung (1061 Blatt, ergeben gerichtsüblich paginiert 2121 Seiten, nicht 1300 Seiten wie im Bericht des SPIEGEL berichtet) wurden der Rechtsanwältin der Anzeigeerstatterin in digitaler Form zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

Am 15. September 2015 wurden alle Akten an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom übersandt. Am 12. Dezember 2015 schrieb die Kongregation für die Glaubenslehre an Bischof Hofmann, dass das Verfahren einzustellen sei.

Der Beschuldigte bleibt bei seiner Aussage, dass der Vorwurf in keiner Weise zutrifft. Daran hat sich nichts geändert. Dem beschuldigten Priester vertraut der Bischof voll, ohne dass dies Einfluss auf das Verfahren gehabt hätte. Er vertraut darauf, dass ihm der Beschuldigte die Wahrheit gesagt hat.

Die Frage der Verjährung wurde bereits in einem Gespräch am 22. Januar 2014 zwischen Professor Laubenthal, Generalvikar Hillenbrand und dem Beschuldigten angesprochen. Dabei bestätigte Professor Laubenthal laut Gesprächsnotiz in der Untersuchungsakte, dass die Verjährung sicher sei, auch das mutmaßliche Opfer habe sie – aus dem Brief an den Bischof wohl ersichtlich – nachprüfen lassen. Nach der Beratung mit Laubenthal entschied Generalvikar Hillenbrand aufgrund der Verjährung gegen eine Weitergabe an die Justiz.

(1316/0417; E-Mail voraus)