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Am 20. März wird gewählt

Katholiken im Bistum Würzburg bestimmen Laienvertretungen – Florian Liebler, Geschäftsführer des Diözesanrats der Katholiken, informiert über den Ablauf

Würzburg (POW) Am Sonntag, 20. März, wird im Bistum Würzburg gewählt: Die wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken ab 14 Jahren sind unter dem Motto „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“ aufgerufen, ihre Laienvertretungen für die kommenden vier Jahre zu wählen. „Ihre Stimme bei der Pfarrgemeinderatswahl macht den Unterschied. Helfen auch Sie mit, Kirche im Bistum Würzburg zu gestalten und für die Zukunft aufzustellen“, heißt es in einem Wahlaufruf, den Bischof Dr. Franz Jung und Diözesanratsvorsitzender Dr. Michael Wolf vor wenigen Tagen gemeinsam veröffentlicht haben.

„Wir wissen nach den bisherigen Rückmeldungen von rund einem Drittel der Gemeinden, dass etwa zwei Drittel ein Gemeindeteam vor Ort wählt, der Rest einen Gemeinsamen Pfarrgemeinderat auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft“, sagt Florian Liebler, Geschäftsführer des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Würzburg. Etwa 15 Gemeinden hätten ihm zurückgemeldet, dass sie nicht wählen oder wählen wollen. „Die Dunkelziffer dürfte hier sicherlich höher sein.“ Das liege vor allem auch an der Schwierigkeit, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. Bis Freitag, 11. März, waren insgesamt 1580 Kandidierende gemeldet, Frauen sind hier mit über 70 Prozent eindeutig in der Mehrheit.

Aus bislang 162 Gemeinden liegen Liebler Rückmeldungen über den Wahlmodus vor. Mehrheitlich (knapp 76 Prozent) werde demnach auf die allgemeine Briefwahl gesetzt. „Meiner Einschätzung nach wird wohl in etwa der Hälfte aller Gemeinden im Bistum Würzburg eine allgemeine Briefwahl durchgeführt“, erklärt Liebler. Der Rest verteile sich auf die Abstimmung bei einer Wahl in einer Versammlung (knapp 14 Prozent unter den derzeitigen Rückmeldungen) sowie Urnenwahl im Lokal (aktuell rund 10,5 Prozent der Rückmeldungen).

Dort, wo sich zu wenig Kandidierende gefunden haben, findet die Wahl als so genannte Persönlichkeitswahl statt. Das bedeutet, jeder kann Personen, die er für geeignet hält, auf den Wahlzettel schreiben. Wer die meisten Stimmen auf sich vereint und die Wahl annimmt, ist gewählt. „Knapp 17 Prozent der Gemeinden, aus denen wir Rückmeldungen haben, werden dieses Verfahren anwenden. Ich gehe aber davon aus, dass der Wert in der Praxis noch deutlich darüber liegen dürfte“, sagt Liebler.

Die Konstituierung der Gemeinsamen Pfarrgemeinderäte auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft muss gemäß den Statuten innerhalb von acht Wochen nach der Wahl erfolgen. „Wenn die Gemeindeteams direkt gewählt werden, müssen diese sich vorher konstituieren, weil sie wiederum Personen in den Gemeinsamen Pfarrgemeinderat entsenden.“

Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt. Hier ist die Besetzung von Aufgaben vorgeschrieben: Die Mitglieder wählen den/die Vorsitzende(-n) oder alternativ zwei gleichberechtigte Vorsitzende, außerdem eine(-n) Stellvertretende(-n) Vorsitzende(-n) und weitere Vorstandsmitglieder, von denen mindestens eines die Schriftführung übernimmt.

Der zuständige Teampfarrer/jeweilige Pfarrer ist geborenes Mitglied, kann diese Aufgabe aber dauerhaft an eine hauptamtliche Person des Pastoralteams delegieren. „Was Aufgaben und Arbeitsweise angeht, sind Gemeindeteams im Vergleich zum Gemeinsamen Pfarrgemeinderat weitaus freier. Es soll darum gehen, die Fähigkeiten und Charismen der Engagierten, aber vor allem auch der vorhandenen Ressourcen stärker in den Blick zu nehmen.“ Weil die Zahl der Engagierten absehbar geringer werde, gelte es genau hinzuschauen, wo und wie Prioritäten gesetzt werden oder was künftig nicht mehr geleistet werden kann, damit niemand überfordert werde. „Wer sich im Gemeindeteam engagiert, kann das durchaus auch punktuell oder projektbezogen tun“, sagt Liebler.

Nach der Errichtung der Pastoralen Räume und der damit verbundenen Umstrukturierung der Dekanate gibt es statt der bisherigen Dekanatsräte nun Räte in den Pastoralen Räumen. Eine der Aufgaben dieser ist es nach den Worten Lieblers beispielsweise, gemeinsam mit dem Pastoralteam die Zielsetzung und Konzeption pastoraler Schwerpunkte in den Räumen zu erarbeiten. Außerdem entsenden die Räte im Pastoralen Raum je nach Anzahl der in den Räumen lebenden Gläubigen Vertretungen in den Diözesanrat der Katholiken als oberstes Laiengremium.

Nähere Informationen im Internet unter www.pfarrgemeinderatswahl.de.

mh (POW)

(1122/0296; E-Mail voraus)

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